Mit Solarfonds in eine nachhaltige Energieversorgung investieren
Die Verknappung von Erdöl- und Erdgasvorkommen und die fortschreitende Abkehr von der Atomkraft machen neue Energiekonzepte erforderlich. Unter allen regenerativen Energieträgern nimmt die Sonne hierbei eine bevorzugte Position ein. Ihr Licht steht nahezu unbegrenzt zur Verfügung und die technischen Verfahren, mit denen aus dem Sonnenlicht Strom oder Wärme produziert werden, sind effizient, erprobt und vergleichsweise unkompliziert.
Geschlossene Solarfonds investieren in thermische Solarkraftwerke oder Photovoltaikanlagen und speisen die gewonnene Energie zu fest vereinbarten Konditionen in die öffentlichen Netze ein. Dabei sind der Wartungsaufwand, die Betriebs- und die Folgekosten überschaubar. Trotz ausgezeichneter Rahmenbedingungen sollten bei der Auswahl eines Solarfonds bestimmte Qualitätskriterien berücksichtigt und in den Entscheidungsprozess einbezogen werden.
Der Standort und die gesetzliche Rahmenbedingungen
Bei der Beurteilung eines Solarfonds ist der Standort der Anlagen, in die investiert werden soll, besonders wichtig. Hiervon hängt zum einen ab, mit welcher Anzahl von Sonnenstunden und welcher Intensität des Sonnenlichtes gerechnet werden kann. Je sonnenreicher das jeweilige Zielgebiet, desto größer ist die Ausbeute der Anlagen und desto höher fallen die mit dem Betrieb verbundenen Erträge aus.
Zum anderen entscheidet der Standort aber auch über die geltenden gesetzlichen Regelungen zur Einspeisung der gewonnenen Energie in die öffentlichen Netze. Je nach gewähltem Land oder Gebiet unterscheiden sich die geltenden Konditionen in Bezug auf die Höhe der Einspeisevergütung und hinsichtlich des Zeitraums, für den eine bestimmte Vergütung gewährt wird.
Im Idealfall fällt die Entscheidung auf ein Projekt in einer Region mit vielen Sonnenstunden, in dem der Gesetzgeber über einen möglichst langen Zeitraum eine hohe Vergütung garantiert.
Der Projektstand und die Erfahrung des Emittenten
Neben dem konkreten Standort und den dort geltenden Bedingungen muss bei der Auswahl eines geeigneten Investitionsobjektes darauf geachtet werden, wie weit die Projektierung fortgeschritten ist. Hierbei sollten bereits alle maßgeblichen Genehmigungen beantragt und erteilt worden sein. Verträge mit den lokalen Energieversorgern, in denen die Details der Einspeisung geregelt sind, müssen vorliegen. Die Errichtung und die Fertigstellung der Anlage sollten in absehbarer Zeit erfolgen, da erste Erträge erst mit der Inbetriebnahme fließen.
Von großem Vorteil ist es, wenn der Emittent bereits über Erfahrungen mit Solarfonds und mit vergleichbaren Anlagen verfügt. In diesem Fall können bereits absolvierte Projekte als Referenz herangezogen werden und dienen dem Anleger zur Überprüfung der Projektdaten und Kalkulationsgrundlagen.
Verwaltungskosten und Renditegutachten
Grundsätzlich sollten die Verwaltungskosten eines Solarfonds einen Anteil von fünf Prozent bezogen auf die Investitionssumme nicht überschreiten. Die sogenannten „weichen Kosten“, hierunter versteht man die Verwaltungskosten inklusive der Ausgaben für die Kapitaleinwerbung, sollten bei maximal zehn Prozent liegen.
Die Renditeprognose eines Solarfonds basiert auf fachkundigen Ertragsgutachten. Seriöse Fondsgesellschaften legen hierzu mindestens zwei unabhängige Gutachten vor. Weichen diese um mehr als fünf Prozent voneinander ab, so sollte ein drittes Ertragsgutachten eingeholt werden.